Fristgemäße Lehrgangsabmeldung und Stornierungskosten
Ein Rücktritt von der Anmeldung des Teilnehmenden ist bis zum in der Ausschreibung benannten Meldeschlusses grundsätzlich möglich. Es entstehen keine Stornierungsgebühren. Die Abmeldung hat entweder über den persönlichen DLRG-Account im Internet Service Center oder schriftlich im Wege der elektronischen Kommunikation per E-Mail durch den Teilnehmenden zu erfolgen.
Eine Abmeldung nach dem in der Ausschreibung benannten Meldeschluss ist nur noch mit entsprechenden Stornierungsgebühren möglich. Die Stornierungskosten werden auch nach dem Meldeschluss erlassen, sollten amtliche Bescheinigung oder ein ärztliches Attest das kurzfristige Fehlen entschuldigen. Die entsprechende Abmeldung muss schriftlich im Wege der elektronischen Kommunikation per E-Mail mit dem entsprechenden Nachweis durch den Teilnehmenden unaufgefordert erfolgen.
Folgende Stornierungsgebühren werden entsprechend erhoben:
bis Meldeschluss | ab Meldeschluss bis 1 Tag vor Lehrgangsbeginn | ab Lehrgangsbeginn | |
---|---|---|---|
Abmeldung mit Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests | Verwaltungs- gebühr: 0,00 € | Verwaltungs- gebühr: 0,00 € | Verwaltungs- gebühr: 0,00 € |
schriftliche Abmeldung (ohne Attest oder ohne Nachbesetzung) | Verwaltungs- gebühr: 0,00 € | Storno- gebühr: 75 % der Lehrgangsgebühr | Stornogebühr: 100 % der Lehrgangsgebühr |
Nichterscheinen ohne schriftliche Abmeldung | Stornogebühr: 100 % der Lehrgangsgebühr |