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Fortbildung Lehrschein (181) / Ausbilder*in Schwimmen (182) und Ausbilder*in Rettungsschwimmen (183) (Nr.: TH-181-2-25)

Status
Warteliste verfügbar
Zielgruppe
  • Lehrscheininhaber*innen (181)
  • Ausbilder*innen Schwimmen (182)
  • Ausbilder*innen Rettungsschwimmen (183)
Voraussetzungen
(einzureichen bis 06.12.2025)
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter 18 Jahre zu Beginn der Veranstaltung
  • Vorliegen mindestens einer der folgenden Qualifikationen: Lehrschein (181), Ausbilder*in Schwimmen (182) und/oder Ausbilder*in Rettungsschwimmen (183)
Inhalt

Folgende Themen werden unter anderem behandelt:

  • Einblick in die Ausbildungsinhalte der Ausbildungsassistenten Schwimmen und Rettungsschwimmen
  • Neuerungen Ausbildung Schnorcheltauchbzeichen
  • Vorstellung Ausbildungsvorschrift 309 - Basismaßnahmen Erste Hilfe (BEH) in der Rettungsschwimmausbildung
  • Bedeutung der Rettungsfähigkeit (DLRG-intern und extern)
Ziele

Die Fortbildung wird mit 7,5 Lerneinheiten für folgende Lizenzen anerkannt:

  • Lehrschein (181)
  • Ausbilder*in Schwimmen (182)
  • Ausbilder*in Rettungsschwimmen (183)
Veranstalter
DLRG Landesverband Thüringen e.V.
Verwalter
Christian Oesterwind (Kontakt)
Leitung
Prof. Dr. Rainer Knauf
Referent(en)
Saskia Lange
Veranstaltungsort
Schwimmhalle Saalfeld, Kelzstraße 27, 07318 Saalfeld/Saale
Termin
06.12.25 09:00 Uhr bis 16:15 Uhr - Schwimmhalle Saalfeld: 07318 Saalfeld/Saale, Kelzstraße 27

Meldeschluss
09.11.2025 23:59
Teilnehmerzahl
Minimal: 8
Maximal: 17
Teilnehmerkreis
DLRG Mitglieder und Nicht-DLRG-Mitglieder sind teilnahmeberechtigt
Gebühren
  • 55,00 € für DLRG-Mitglieder (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen)
  • 105,00 € für DLRG-Mitglieder
Mitzubringen sind
  • Schwimm- und Schwimmhallenbekleidung
  • ABC-Ausrüstung (Tauchmaske, Flossen und Schnorchel)
  • Schreibmaterial
  • Dinge des persönlichen Bedarfs
Verpflegung
Verpflegung ist vorgesehen
Unterbringung
Unterbringung wird nicht angeboten
Sonstiges

Bitte bei der Anmeldung beachten: Mit der Anmeldung zu diesem Lehrgang meldet sich der Teilnehmende verbindlich zum oben genannten Termin an. Aus organisatorischen Gründen ist eine Teilanwesenheit grundsätzlich nicht möglich.
Organisatorisches: In den Lehrgangsgebühren ist eine Mittagsversorgung enthalten.

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